Ein unbefristeter Führerausweisentzug für gemeingefährliche Raser ist bereits nach geltendem Recht möglich.
Nach einer schweren Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen für:
a. mindestens drei Monate;
b. mindestens sechs Monate, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis einmal wegen einer mittelschweren Widerhandlung entzogen war;
c. mindestens zwölf Monate, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis einmal wegen einer schweren Widerhandlung oder zweimal wegen mittelschweren Widerhandlungen entzogen war;
d. unbestimmte Zeit, mindestens aber für zwei Jahre, wenn in den vorangegangenen zehn Jahren der Ausweis zweimal wegen schweren Widerhandlungen oder dreimal wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen entzogen war; auf diese Massnahme wird verzichtet, wenn die betroffene Person während mindestens fünf Jahren nach Ablauf eines Ausweisentzugs keine Widerhandlung, für die eine Administrativmassnahme ausgesprochen wurde, begangen hat;
e. immer, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis nach Buchstabe d oder Artikel 16b Absatz 2 Buchstabe e entzogen war.
Die Dauer des Ausweisentzugs wegen einer Widerhandlung nach Absatz 1 Buchstabe f tritt an die Stelle der noch verbleibenden Dauer des laufenden Entzugs.
Hat die betroffene Person trotz eines Entzugs nach Artikel 16d ein Motorfahrzeug geführt, so wird eine Sperrfrist verfügt; diese entspricht der für die Widerhandlung vorgesehenen Mindestentzugsdauer.
Eine schwere Widerhandlung begeht, wer: weiter lesen →
Wer sich mit der Materie auskennt weiss, dass die Raserinitiative nichts bringt.
- Weil man mit Strafverschärfungen alleine, keine Straftaten verhindern kann.
- Weil das geltende Recht bereits eines der härtesten auf dieser Welt ist und man damit praktisch schon das Meiste, was die Initiative fordert, anwenden kann. So sind zweijährige bis lebenslange Führerausweisentzüge bereits heute möglich. Siehe Strassenverkehrsgesetz Artikel 16c.
- Weil man mit der konsequenten Umsetzung des geltentenden Gesetzes und mehr Kontrollen die Verkehrssicherheit nochmals senken könnte.
- Weil der Sicherheitsstandard auf unseren Strassen bereits heute einer der weltweit höchsten ist. Das beweisen die Zahlen des Bundesamts für Statistik.
- Weil die Wiederverurteilungsraten bei grober Verkehrsregelverletzung sehr tief ist. Das heisst die wenigsten begehen mehr als einmal ein solches Vergehen.
- Weil man mit Führerausweis auf Probe und anderen Massnahmen wesentlich geeigneter sind um Jugendliche auf den richtigen Pfad zu bringen als das Gefängnis.
Politiker, die wider besseren Wissens hinter der Raserinitiative stehen, können dies folglich nur aus wahltaktischen und populistischen Gründen tun. Sie tun dies im Glauben, dass die Mehrheit die Raserinitiative unterstützt und im Wissen, dass sie eine Mehrheit brauchen um wiedergewählt zu werden. Gerade bei Ständerat Amstutz ist das der Fall. Der Ständerat wird nämlich nach dem Majorzsystem (Mehrheitswahl) gewählt. Amstutz will so die Sympathien breiter Volksmassen für sich gewinnen.
RoadCross will mit der Raserinitiative den Schweizer Strassenverkehr sicherer machen. Dieses Ziel will RoadCross mit einer Initiative erreichen, die höhere Strafen für Raser verlangt. Vorgesehen sind mehrjährige Haftstrafen für Geschwindigskeitübertretungen ab 40km in der Tempo 30 Zone, ab 50km/h innerorts und ab 80km/h auf Autobahnen. Zudem soll das Fahrzeug beschlagnahmt und der Führerausweis für mindestens 2 Jahre, bei Ersttaten, eingezogen werden.
Doch sind diese Strafverschärfungen wirklich nötig?
Das geltende Gesetz sieht bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln für Wiederholungstäter bereits erhebliche Strafverschärfungen vor. Artikel 16 des Strassenverkehrsgesetzes sieht bei einer bei einer Ersttat einen Führerausweisentzug von mindestens 3 Monaten vor. Sofern innerhalb von 5 Jahren vor dem Vergehen bereits eine mittelschwere Verletzung der Verkehrsregeln erfolgte, wird der Führerausweis für 6 Monate entzogen. Wenn innerhalb desselben Zeitraums bereits eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vorlag, wird der Führerausweis für mindestens 12 Monate entzogen. Sofern innerhalb von 10 Jahren mehrere mittelschwere oder grobe Verletzungen der Verkehrsregeln begangen wurden, kann der Führerausweis schon heute auf unbestimmte Zeit oder mindestens 2 Jahre entzogen werden. Offenbar zeigt diese Regelung Wirkung. Im Jahr 2005 wurden lediglich 16.5% der Verurteilten mehr als einmal wegen Verletzung von goben Verkehrsregeln verurteilt. (Quelle)
Hinzu kommt, dass die Zahl der Verkehrsunfälle in den letzten Jahrzehnten markant zurückgegangen ist. Dasselbe gilt für die schweren Verkehrsunfälle und Todesopfer im Strassenverkehr. Siehe folgende Grafik:

Quelle: Bundesamf für Statistik
Obwohl das Verkehrsaufkommen zugenommen hat sind die Verkehrsunfälle, die Zahl der Schwerverletzten und die Zahl der Getöteten in den letzten Jahren markant zurückgegangen.
Verkehrsunfälle 1971: 29’455
Verkehrsunfälle 2009: 20’506
1971 im Strassenverkehr Getötete: 1’773
2009 im Strassenverkehr Getötete: 349
1971 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 37’177
2009 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 4’708
(Quelle)
Wer auf harte Strafen setzt, will entweder eine Sühnestrafe einführen oder aber er setzt auf Abschreckung. Diese Methoden aus dem Mittelalter bringen jedoch nicht viel. Denn es werden immer wieder neue Raser geboren. Ausserdem sollte man wegen kleinen Minderheiten, die mit ihrem Verhalten im Strassenverkehr negativ auffallen keine Verfassungsänderungen vornehmen. Man kann die Sicherheit auch ohne härtere Strafen erhöhen. Man muss nur mehr Kontrollen durchführen. Die geltenden Gesetze reichen aus um einen Wiederholungstäter für lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.